Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat (schweizerisch Verwaltungsrat) stellt die Vertretung der Aktionäre bei der Unternehmensführung einer AG dar. Die Mitglieder des Aufsichtsrates müssen selbst Aktionäre des Unternehmens sein und werden von der Hauptversammlung gewählt.Der Aufsichtsrat hat dabei eine Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand, der das Unternehmen operativ führt. Er bestimmt die Mitglieder des Vorstandes und hat ein Mitsprache- bzw. Kontrollrecht bei allen wichtigen Entscheidungen des Unternehmens.
Faktisch besteht der Aufsichtsrat in den meisten Unternehmen aus Personen, die nicht im Unternehmen tätig sind. In vielen Fällen werden auf Grund der detaillierten Unternehmenskenntnisse jedoch ehemalige Vorstandsmitglieder in den Aufsichtsrat berufen - neben Fachexperten beispielsweise im Bereich Finanzen oder Branchenexperten.






