Arzneimittel
Arzneimittel oder Pharmaka (Einzahl Pharmakon) sind Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper
- Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, insbesondere Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen oder
- die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen.
- vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen,
- die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen zu lassen.
Demnach lassen sich Pharmaka grob in Diagnostika (zur Erkennung von Krankheiten) und Therapeutika (zur Behandlung von Krankheiten) einteilen.
Der Begriff eines Arzneimittel schließt also alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Kontrastmittel oder Blutpräparate beispielsweise sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym mit Medikament verwendet.
Arzneimittel in Deutschland müssen vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. neuerdings ist auch EU-Zulassung ausreichend. Für die Zulassung in Deutschland bedarf es einiger Voraussetzungen, die u.a. im Arzneimittelgesetz niedergelegt sind. Die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ist eingeschränkt und darf nur in Apotheken erfolgen.






