Artikelgesetz
Artikelgesetze werden anstelle durch die meist verwendeten Paragraphen durch Artikel gegliedert. Eine Verwendung von Artikeln steht in Ihrer textgliedernden Funktion der von Paragraphen gleich, sie ist nur ein Hinweis auf den Inhalt des Gesetzes.Ein Artikelgesetz ist ein Gesetz, das gleichzeitig mehrere Gestze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint (Beispiel: Grundgesetz oder Änderungsgesetze die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Fachgesetzen rechtlich ändern).
Der Artikel dient, wie der Paragraph zur Einteilung in aufzählendem Schrifttum (etwa Gesetze, Verträge, Lehrbücher). Er selbst wird in der Regel zur besseren Referenzierbarkeit (insbesondere bei Gesetzestexten) widerum aufgeteilt in Absätze, Nummern und/oder Sätze.






