Arbeitslosenhilfe
Arbeitslosenhilfe ist in Deutschland eine staatliche Fürsorgeleistung welche aus Steuermitteln finanziert und von der Bundesagentur für Arbeit im Auftrag des Bundes ausgezahlt wird.
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2 Anspruchsdauer 3 Höhe der Arbeitslosenhilfe 4 Ausblick 5 Weblinks |
Den erhöhten Leistungssatz erhalten Arbeitslose wenn sie oder ihr Ehegatte/Lebenspartner ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1, 3 bis 5 Einkommensteuergesetz haben.
Arbeitslosenhilfe ist steuerfrei. Der Bezieher darf eine oder mehrere Nebenbeschäftigung(en) ausüben, solange er bei diesen Beschäftigungen insgesamt unter einer wöchentliche Arbeitszeit von 15 bzw. bei Selbständigkeit unter 18 Stunden bleibt.
Es gibt einen monatlichen Freibetrag von 165,- Euro. Wenn das Nebeneinkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird der übersteigende Betrag von der Arbeitslosenhilfe abgezogen.
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld wird die Arbeitslosenhilfe ebenfalls um das einen Freibetrag überschreitende Einkommen eines eventuellen Ehegatten/Partners gemindert.
Siehe auch: Arbeitslosengeld, Sozialrecht, Bundesagentur für ArbeitAnspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Arbeitlosenhilfe hat wer
Anspruchsdauer
Grundsätzlich ist der Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zeitlich unbegrenzt, er wird jedoch in sogenanten Bewilligungsabschnitten von einem Jahr gewährt.
Das bedeutet, das nach je einem Jahr ein erneuter Antrag auf Fortzahlung der Arbeitslosenhilfe gestellt werden muss.
Bei jeder Antragstellung werden die Anspruchsvoraussetzungen erneut geprüft.Höhe der Arbeitslosenhilfe
Der Leistungssatz beträgt allgemein 53 % oder 57% des Leistungsentgeltes. Ausblick
In der derzeitigen (Herbst 2003) politischen Diskussion in Deutschland wird angestrebt, die Arbeitslosenhilfe mit der von den Gemeinden zu bezahlenden, etwas niedrigeren Sozialhilfe unter der Bezeichnung Arbeitslosengeld 2 zusammenzufassen.
Hierbei steht noch nicht fest ob das Arbeitslosengeld 2 von der Bundesagentur für Arbeit oder den Gemeinden ausgezahlt werden soll.






