Apotheke
Als Apotheke wird heute ein Ort bezeichnet an dem Medikamente verkauft, geprüft und hergestellt werden. Das Wort stammt aus dem Lateinischen und wurde in Klöstern für den Raum ("apotheca"), der zur Aufbewahrung von Heilkräutern verwendet wurde, benutzt.
Die Vorläufer der Apotheken waren im 8 und 9. Jahrhundert ansässige Gewürzhändler im Vorderen Orient.
Die ersten "Apotheken" in Deutschland wurden von Kaufleuten, die mit Heilkräutern und Gewürzen Handel trieben, als eine Art Kolonialwarenladen betrieben. Nach der Erlassung der Medizinalordnung von 1241 entstanden städtische Apothekenordnungen, in denen festgelegt wurde, dass Apotheken nur zum Verkauf von Arzneien gegründet werden dürfen.
Im Laufe des 14. Jahrhundert wandeln sich die Apotheker vom fliegenden Händler zum wohlhabenden Patrizier, der nicht nur Heilpflanzen, Gewürze und Drogen verkauft, sondern auch selbst Arzneimittel in der Offizin (lat. officina) herstellt.
Später verlagert sich die Arzneimittelherstellung von der Offizin ins Labor und noch heute wird der Verkaufsraum einer Apotheke als Offizin bezeichnet.
Im 17 und 18. Jahrhundert entwickelten sich die deutschen Apotheken vom Ort der Arzneimittelherstellung bedingt durch das Wissen über die Chemie auch zu einem Ort der Arzneimittelerforschung. Vor allem in Berlin konzentriert sich die pharmazeutisch-chemische Forschung und Lehre in Deutschland.
Durch die Errungenschaften der Pharmaindustrie beginnt Ende des 19 und Anfang des 20. Jahrhunderts eine Umstellung der deutschen Apotheke. Anstatt Arzneimittel selbst herzustellen, beschäftigt sich die Apotheke zunehmend mit der Prüfung von Arzneimitteln.
Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde in Deutschland die Niederlassungsfreiheit für Apotheken eingeführt, das heißt, dass jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf aufmachen darf. Durch die Arzneimittelpreisverordnung, die einen einheitlichen Arzneimittelpreis für ganz Deutschland festlegt, findet der Wettbewerb durch die Beratung der Kunden statt.
Heute ist die Apotheke zahlreichen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Neben dem Arzneimittelgesetz ist sie der Apothekenbetriebsordnung und dem Sozialgesetzbuch unterworfen. Dies zwängt sie in ein enges Korsett, das wenig Spielraum für Preisverhandlungen und zusätzlichen Leistungen (z.B. Versand von Arzneitmitteln) lässt. Hauptaugenmerk der Apotheken sollte nach dem Selbstverständnis der Apotheker die unabhängige Beratung der Patienten respektive Kunden sein.
Zur Zeit überlegt der Gesetzgeber die Regelungen für Apotheken zu lockern und das so genannte Mehrbesitzverbot so wie das Versandverbot fallen zu lassen. Angeblich lassen sich durch diese Maßnahmen Kosten im Gesundheitswesen sparen.






