Amt (Kirche)
Als Kirchenamt werden in der Kirche folgende Dinge bezeichnet: 1. eine offizielle Stellung in der Kirche, die mit einer bestimmten Würde und Verantwortung verbunden ist, wobei dies weiter zu unterteilen ist in:- das Amt der so genannten Würdenträger: z.B. Kaplan, Priester, Pfarrer, Dekan, Bischof, Kardinal, Papst)
- ein Amt, das jedem Christen zusteht, z.B. das Patenamt oder das Amt als Kirchengemeinderat.
- ein Amt, das nur besonderen Christen ohne Priesterweihe vorbehalten ist: siehe Diakon
2. eine Behörde oder Dienststelle der Kirche. z.B. das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover.






