Akademischer Grad
Als akademischer Grad wird ein universitäres Ausbildungsniveau bezeichnet, das urkundlich belegt ist. Siehe auch Universität. Eine universitäre Ausbildung kann nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Matura), der fachgebundenen Hochschulreife oder nach sonstiger Feststellung der fachlichen Eignung begonnen werden.Eine Ergänzung dieses Artikels ist wünschenswert.
Zusammenstellung von akademischen Graden, Studienetappen
Die Zeitangaben beziehen sich auf Regelzeiten bei Vollzeitstudium, die tatsächliche Dauer kann selbstverständlich davon abweichen.






