Abschreibung
Absetzung für Abnutzungen, kurz AfAs (nicht ganz korrekt auch Abschreibungen - es gibt auch andere) sind der auf jedes Jahr der Nutzung entfallende Anteil der verbrauchsbedingten Wertminderung von Anlagegütern wie Gebäuden, Einrichtungen und Maschinen. Die Abschreibung ist nach gesetzlichen Vorgaben anhand der mutmaßlichen Nutzungsdauer zu errechnen.






