Abitur
Das Abitur (v.lat.: abire weggehen), die Reifeprüfung, ist der höchste in Deutschland erreichbare Schulabschluss. Er ist gleichbedeutend mit der allgemeinen Hochschulreife. Das Fachabitur ist eine fachgebundene Hochschulreife.
In der Schweiz und Österreich heißt die Reifeprüfung Matura; siehe dort für weitere Informationen. Da Bildungswege und Prüfungsabläufe national unterschiedlich geregelt sind, beschränkt sich dieser Artikel auf Deutschland.
Aufgrund der Kulturhoheit der Bundesländer ist das Abitur, wie alle anderen Aspekte des Schullebens durch Landesrecht geregelt. Jedoch wird das Abitur bundesweit als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt. Um diese gegenseitige Anerkennung zu ermöglichen, hat die Kultusministerkonferenz den Ablauf des Abiturs durch eine Rahmenvereinbarung geregelt; lediglich Details sind von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet.
Gymnasium und Gesamtschule bereiten mit ihrer Oberstufe auf das Abitur vor, das in Deutschland je nach Bundesland regelmäßig nach zwölf- oder dreizehnjähriger Schulzeit abgelegt wird (zehn Jahre in Primarstufe und Sekundarstufe I, zwei oder drei Jahre in der Sekundarstufe II).
Das Abitur kann auch an bestimmten berufsbildenden Schulen (in Nordrhein-Westfalen Berufskollegs genannt) erworben werden, zum Teil in Verbindung mit einer Berufsausbildung. Andere Ausbildungsgänge führen zur fachbezogenen Hochschulreife (Fachabitur).
An Waldorfschulen legt man die Abiturprüfung in der Regel nach 14 Jahren ab, dort hat man allerdings zugleich auch eine Berufsqualifikation erreicht. Lange Zeit hatten Waldorfschulen kein Prüfungsrecht und haben lediglich auf externe Prüfungen vorbereitet; inzwischen hat die Kultusministerkonferenz eine Regelung vereinbart, die Elemente der gymnasialen Prüfung und Elemente der Nichtschülerprüfung kombiniert und die Durchführung der Prüfung in den Räumlichkeiten der Waldorfschule und unter Beteiligung, aber nicht unter dem Vorsitz von Waldorflehrern vorsieht. Es gibt auch Waldorfschulen mit staatlich anerkannter gymnasialer Oberstufe.
Eine weitere Möglichkeit der Erlangung des Abiturs besteht für Erwachsene im Besuch einer Schule des Zweiten Bildungswegs: Abendgymnasien und Kollegs sind Schulen des Zweiten Bildungswegs. An einigen Standorten bieten auch Volkshochschulen in Abendkursen entsprechende Angebote.
Das Abitur kann extern, also von "Nichtschülern", abgelegt werden; auch hierfür gibt es eine Vereinbarung der Kultusministerkonferenz.
Die folgenden Ausführungen gelten für das Abitur als Abschluss der gymnasialen Oberstufe. Für die anderen Wege zum Abitur gelten zum Teil abweichende Prüfungsordnungen.
Ins Abiturzeugnis und in die zusammenfassende Durchschnittsnote gehen die Leistungen aus der eigentlichen Abiturprüfung mit einem Gewicht von weniger als einem Drittel ein. Zum überwiegenden Anteil von mehr als zwei Dritteln ergibt sich die Abiturnote aus drei Halbjahreszeugnissen aus den beiden letzten Schuljahren (sogenannte Qualifizierungsphase oder Kollegstufe).
Da das Abitur somit als überwiegend ausbildungsbegleitende Prüfung ("Credit-System") angelegt ist, regeln die Vereinbarungen und Verordnungen über das Abitur zugleich auch den gesamten Unterricht in der gymnasialen Oberstufe.
Siehe gymnasiale Oberstufe für die Ausgestaltung des Unterrichts als Kurssystem.
Die schriftlichen und mündlichen Ergebnisse der Abiturprüfung, sowie die Noten in der Sekundarstufe II werden nach dem Punktesystem bewertet, das eine stärkere Differenzierung von Leistungen als die herkömmlichen Schulnoten von Eins bis Sechs ermöglicht. Die Punkte und Noten werden wie folgt ineinander umgerechnet:
280 und weniger: Die Abiturprüfung wurde nicht bestanden
Die 56 Einzelwertungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die eigentliche Abiturprüfung umfasst Prüfungen in den 4 oder 5 Abiturfächern,
davon
Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden entweder vom Lehrer gestellt und von der Schulaufsicht genehmigt, oder zentral vom Kultusministerium gestellt. Bundesweit geht der Trend hin zu diesem "Zentralabitur".
Im 18. Jahrhundert bestimmten die Universitäten noch alleine über die Aufnahme von Studenten. Das Abitur als Hochschulzugangsberechtigung wurde in Preußen mit dem Abiturreglement von 1788 eingeführt.
Siehe auch: Schule, Schulzeugnis, Leistungsbeurteilung (Schule), Abituria, Abitur in Bayern
Wege zum Abitur
Allgemeinbildende Schulen
Berufliche Schulen
Privatschulen
Zweiter Bildungsweg
Nichtschülerprüfung
Abitur als Abschluss der gymnasialen Oberstufe
Abitur als ausbildungsbegleitende Prüfung
Kurssystem
Leistungsbeurteilung mit Punkten
Die Abiturnote beruht auf der Punktsumme aus 56 Einzelwertungen. Es können also maximal 840 Punkte erreicht werden. Die Umrechnung der Punktsumme P in eine Note N erfolgt durch die lineare Formel ..., aus der sich folgende Tabelle ergibt:
{| width="500"
| width="150" |
840 - 768: 1,0
767 - 751: 1,1
750 - 734: 1,2
733 - 717: 1,3
716 - 701: 1,4
700 - 684: 1,5
683 - 667: 1,6
666 - 650: 1,7
649 - 633: 1,8
632 - 617: 1,9
| width="150" |
616 - 600 2,0
599 - 583 2,1
582 - 566 2,2
565 - 549 2,3
548 - 533 2,4
532 - 516 2,5
515 - 499 2,6
498 - 482 2,7
481 - 465 2,8
464 - 449 2,9
|
448 - 432 3,0
431 - 415 3,1
414 - 398 3,2
397 - 381 3,3
380 - 365 3,4
364 - 348 3,5
347 - 331 3,6
330 - 314 3,7
313 - 297 3,8
296 - 281 3,9
|}Bestandteile der Punktwertung
Abiturprüfung
In den schriftlichen Prüfungsfächern können zusätzlich mündliche Prüfungen vorgesehen sein; in der Regel ist das der Fall bei zu großer Abweichung der schriftlichen Note von der "Vornote" aus dem Unterricht.
Wenn eine solche ergänzende mündliche Prüfungen stattfindet, trägt sie mit einem Gewicht von einem Drittel zur Note der jeweiligen Fachprüfung bei.Geschichte
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