Abbiegen
Unter
Abbiegen versteht man das Ausfahren eines Fahrzeuges aus einer bevorrechtigten oder übergeordneten Straße in eine nicht bevorrechtigte oder untergeordnete Straße. Beispielweise von einer Hauptverkehrsstraße (übergeordnet) in eine Anliegerstraße (untergeordnet). Beim Abbiegen wird davon ausgegangen, das sie Ausfahrt aus dem fließenden Verkehr stattfindet. Dies führt dazu, das der Fahrbahnrand für abbiegende Fahrzeug andes gestaltet wird, als für
einbiegende Fahrzeuge. Beispielweise werden die Ecken an Einmündungen für Abbieger mit größeren Radien ausgerundet. Auch werden teilweise Dreiecksinseln angelegt, welche ein höhere Geschwindigkeit bei Abbiegen erlauben.